Der Beruf des
Heilpraktikers ist ein selbständiger und freier
Heilberuf auf der Rechtsgrundlage des
Heilpraktikergesetzes. Der Heilpraktiker übt die
Heilkunde
berufsmäßig und eigenverantwortlich aus.
Entsprechend der Orientierung des
Heilpraktikers an einer ganzheitlichen Sichtweise steht
der Mensch in seinem Kranksein im Mittelpunkt.
Der Heilpraktiker versucht durch
gezielte Maßnahmen aus der Natur die
Selbstheilungskräfte des Patienten zu aktivieren. Durch
gezielte naturheilkundliche
Maßnahmen soll das geistig-seelische und körperliche
Gleichgewicht wieder gewonnen werden und dem Patienten
zu einem möglichst natürlichen
Heilungsverlauf verholfen werden.
Um die Therapie verantwortungsvoll
durchführen zu können müssen die Behandlungstechniken
beherrscht werden. Darüber hinaus ist es zwingend
erforderlich
durch eine realistische Selbsteinschätzung die eigenen
Grenzen und die der Naturheilkunde zu erkennen.
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